AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier findet ihr die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für Charterverträge von Elbe Events.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Charterverträge von Elbe Events
Stand: 25.06.2026. Ältere Versionen verlieren mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit.
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Für alle Verträge zur Durchführung von Charterfahrten mit Elbe Events sowie für alle damit im Zusammenhang stehenden weiteren Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Es gelten ausschließlich diese AGB. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Leistung oder Lieferung an den Kunden trotz Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen vorbehaltlos ausgeführt wird.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss bedarf der Textform, zum Beispiel per E-Mail, Fax oder schriftlich. Sämtliche Angebote von Elbe Events, insbesondere auf der Internetseite, auf Flyern, Plakaten, in Broschüren, Werbeanzeigen und sonstigen Werbeofferten sowie direkt an Kunden übermittelte Angebote, verstehen sich grundsätzlich als freibleibend.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn eine ausdrückliche Buchungsbestätigung an Elbe Events erteilt wird. Mit Erhalt einer Buchungsbestätigung ist die Reservierung verbindlich. Diese wird im Regelfall per E-Mail zugestellt. Mündliche Absprachen sind nicht verbindlich.
§ 3 Leistungen, Änderungen, Preise und Zahlungsbedingungen
Elbe Events ist verpflichtet, die vertraglich geschuldeten Leistungen einschließlich technischer Betriebsmittel und der notwendigen Besatzung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu erbringen.
Wird die Durchführung der Charter durch höhere Gewalt, extreme Wetterverhältnisse, Wasserstraßen- oder Schleusensperrungen, unvorhergesehene technische Defekte am Schiff oder andere nicht von Elbe Events zu vertretende Gründe beeinträchtigt, wird der Kunde unverzüglich informiert.
Sollte der Einsatz des vereinbarten Schiffes aus diesen Gründen unmöglich sein, darf Elbe Events ein vergleichbares anderes Schiff einsetzen, soweit dies für den Kunden nach den Umständen des Einzelfalls nicht unzumutbar ist. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz entsteht dadurch nicht.
Sollte die Durchführung oder Fortsetzung einer Charterfahrt auf der vereinbarten Route nicht möglich sein, kann die Fahrtroute geändert werden, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Ist eine Routänderung während einer laufenden Charterfahrt nicht möglich, darf die Fahrt abgebrochen werden. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz entsteht dadurch nicht.
Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten beziehungsweise üblichen Preise für die Charter und weitere in Anspruch genommene Leistungen zu zahlen. Das gilt auch für Leistungen, die von Charterteilnehmern in Anspruch genommen werden. Der Kunde haftet für die Bezahlung sämtlicher von den Charterteilnehmern in Anspruch genommenen Leistungen sowie für von diesen verursachte Kosten.
Der im Chartervertrag genannte Preis beinhaltet die dort genannten Leistungen einschließlich der für den Betrieb des Schiffes erforderlichen Aufwendungen sowie anfallender Hafen-, Kanal- und Schleusengebühren, soweit diese auf den Hamburger Hafen entfallen, sowie der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar, spätestens jedoch 14 Tage vor Fahrtantritt.
Bei Zahlungsverzug ist Elbe Events berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann eine Mahnpauschale in Höhe von 5,00 € berechnet werden. Weitere Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Kunden nur gestattet, soweit diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
Werden nach Vertragsunterzeichnung Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, ist Elbe Events berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die vereinbarten Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Rücktritt des Kunden / Stornierung
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er die vereinbarten Leistungen aus einem von Elbe Events nicht zu vertretenden Grund nicht ab, behält Elbe Events den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
Der Wert ersparter Aufwendungen sowie Vorteile, die Elbe Events aus einer anderweitigen Vermietung oder Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt oder ohne Weiteres hätte erlangen können, werden angerechnet.
Sofern nicht der Kunde eine höhere Ersparnis oder Elbe Events eine niedrigere Ersparnis nachweist, bleibt folgende Vergütung zu zahlen:
- bis zum 28. Tag vor Leistungsbeginn: 10 % der Auftragssumme
- vom 27. bis 14. Tag vor Leistungsbeginn: 50 % der Auftragssumme
- vom 13. bis 2. Tag vor Leistungsbeginn: 80 % der Auftragssumme
- später oder bei Nichterscheinen: 100 % der Auftragssumme
§ 5 Rücktritt durch Elbe Events
Wird eine vereinbarte Zahlung zum vereinbarten Fälligkeitstermin nicht geleistet, ist Elbe Events zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Elbe Events hat außerdem das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen.
Ferner ist Elbe Events berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise wenn höhere Gewalt oder andere nicht von Elbe Events zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, Charterfahrten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden oder bei Charterfahrten einem Fremdcatering nicht zugestimmt wurde.
§ 6 Änderung der Charterzeit
Sofern sich die Anfangs- oder Endzeiten der Charterfahrt ohne Verschulden von Elbe Events verschieben, kann für die zusätzliche Leistungsbereitschaft ein angemessener Betrag in Rechnung gestellt werden. Der Kunde hat kein Recht, die Änderung der Charterzeit einseitig festzulegen.
Für den Ein- und Ausstieg der Gäste sind bei Fahrgastschiffen jeweils 30 Minuten und bei Barkassen jeweils 15 Minuten ergänzend zur vereinbarten Charterzeit im vereinbarten Charterpreis enthalten. Darüber hinaus vom Kunden in Anspruch genommene Zeiten, zum Beispiel für Aufrüsten und Entladen, werden zum vereinbarten Stundensatz gesondert in Rechnung gestellt.
§ 7 Haftung seitens Elbe Events
Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Elbe Events, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Elbe Events die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ebenfalls ausgenommen sind sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertragstypischer Pflichten beruhen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Elbe Events auftreten, wird Elbe Events bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern beziehungsweise den Begleitpersonen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord und auf den Steganlagen nicht gefährdet wird.
§ 8 Dekoration
Das Aufstellen und Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch Elbe Events nicht gestattet. Sofern Elbe Events dies gestattet, muss sämtliches Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
Elbe Events übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden, die durch Aufstellung und Anbringen von Dekorationsmaterialien entstehen, sowie für Beschädigung oder Verlust der Dekorationsmaterialien.
§ 9 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden auf dem Schiff. Elbe Events übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Zurückgebliebene Gegenstände sind vom Fahrgast bei Elbe Events abzuholen. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält Elbe Events sich nach Ablauf von drei Monaten vor, eine Vernichtung vorzunehmen. Fundsachen sind sofort bei der Schiffsbesatzung zur Weiterleitung an Elbe Events abzugeben.
§ 10 Behördliche Erlaubnisse und GEMA-Meldung
Etwaige für die Charterfahrt notwendige behördliche Erlaubnisse, Auflagen und Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
Musik und Tanz an Bord müssen vom Kunden bei der GEMA rechtzeitig vor Fahrtantritt angemeldet werden. Dem Kunden obliegt die Zahlung der GEMA-Gebühren.
Der Kunde stellt Elbe Events im Falle von Lärm- und Umweltbeeinträchtigungen von Ansprüchen Dritter, auch öffentlichen Dienststellen und Behörden, frei.
§ 11 Haftung des Kunden für Schäden
Der Kunde haftet für alle Schäden am Schiff, an Einrichtung, Inventar und Steganlagen, die durch Charterteilnehmer, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder durch ihn selbst verursacht werden.
§ 12 Bewirtung auf Barkassen
Gastronomische Leistungen sind in dem vereinbarten Charterpreis nicht enthalten, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
Sofern der Kunde gastronomische Leistungen wünscht, kann er hiermit Elbe Events beauftragen. Für gastronomische Leistungen übernimmt Elbe Events keinerlei Haftung, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Chartervertrages sind.
Sofern das Catering nicht durch den gastronomischen Partner von Elbe Events erfolgt, ist Elbe Events berechtigt, ein Korkgeld in Höhe von 150,00 € zu berechnen. Elbe Events kann zudem eine Selbstversorgerkaution in Höhe von 500,00 € verlangen. Die Kaution wird erstattet, wenn das Schiff in dem Zustand zurückgegeben wurde, in dem es betreten wurde.
Bei Selbstversorgung ist das Schiff in dem Zustand zu hinterlassen, wie es betreten wurde. Mitgebrachte Gegenstände, auch Müll, sind rückstandslos zu entfernen. Das Schiff muss besenrein zurückgegeben werden. Bei starker Verschmutzung des Bodens ist dieser zu wischen.
Werden diese Bedingungen nicht vollständig eingehalten, ist Elbe Events berechtigt, eine Reinigungspauschale in Höhe von 250,00 € zzgl. MwSt. zu berechnen.
§ 13 Bewirtung auf Fahrgastschiffen
Gastronomische Leistungen sind in dem vereinbarten Charterpreis nicht enthalten, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
Bei Charterfahrten auf Fahrgastschiffen ist grundsätzlich eine Cateringvereinbarung mit dem gastronomischen Pächter des Schiffes abzuschließen.
Dem Kunden ist es ohne ausdrückliche Zustimmung von Elbe Events nicht gestattet, gastronomische Leistungen auf dem Schiff selbst zu erbringen oder durch Dritte erbringen zu lassen.
Elbe Events haftet nicht für Leistungen der Bordgastronomie, es sei denn, diese ist im Ausnahmefall Bestandteil des Chartervertrages.
§ 14 Sonstige Beförderungsbedingungen
Sperrige Gepäckstücke können nur befördert werden, soweit Platz vorhanden ist. Nicht transportiert werden feuergefährliche, explosive, ätzende sowie übel riechende Stoffe.
Rollstühle und Kinderwagen können nur in begrenzter Anzahl oder nach Absprache an Bord genommen werden. Die Mitnahme von Hunden oder sonstigen Tieren bedarf der Zustimmung durch Elbe Events.
Elbe Events behält sich vor, stark alkoholisierte beziehungsweise unter Drogen stehende Personen oder Gruppen mit überwiegend stark alkoholisierten beziehungsweise unter Drogen stehenden Personen von der Fahrt auszuschließen oder vom Schiff zu verweisen. Das gleiche gilt für Personen oder Personengruppen, die durch ihr Verhalten eine Gefahr für die Sicherheit darstellen.
§ 15 Gerichtsstand, Rechtswahl, Schlussbestimmungen
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Elbe Events.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von Elbe Events. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Hinweis: Diese Online-Fassung dient der besseren Lesbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist der jeweils vereinbarte Vertragstext.