Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Charterverträge von Elbe Events

Stand 16.04.2023, Ältere Versionen verlieren mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit.

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1. Für alle Verträge zur Durchführung von Charterfahrten mit Elbe Events sowie für alle damit im Zusammenhang stehenden weiteren Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Es gelten ausschließlich diese AGB. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Leistung oder Lieferung an den Kunden trotz Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.
3. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.

§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss bedarf der Textform (Fax, E-Mail oder schriftlich). Sämtliche Angebote seitens Elbe Events insbesondere auf ihrer Internetseite, auf Flyern, auf Plakaten, in Broschüren, in Werbeanzeigen und sonstigen Werbeofferten sowie die an Kunden direkt übermittelten Angebote verstehen sich grundsätzlich als freibleibend. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn eine ausdrückliche Buchungsbestätigung an Elbe Events erteilt.
Mit Erhalt einer Buchungsbestätigung ist die getätigte Reservierung verbindlich. Diese wird im Regelfall per E-Mail zugestellt. Mündliche Absprachen sind nicht verbindlich.

§ 3 Leistungen, Änderung und Unmöglichkeit der Leistung, Preise, Zahlungsbedingungen
1. Elbe Events ist verpflichtet, die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen, einschließlich technischer Betriebsmittel und der notwendigen Besatzung entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
2. Wird aufgrund von höherer Gewalt, insbesondere extremen Wetterverhältnissen, Wasserstraßen- oder Schleusensperrungen, unvorhergesehenen technischen Defekten am Schiff oder aus anderen nicht von Elbe Events zu vertretenden Gründen die Durchführung der Charter beeinträchtigt, wird der Kunden unverzüglich informiert.
Sollte aus den in Satz 1 genannten Gründen der Einsatz des vereinbarten Schiffes unmöglich sein, darf Elbe Events statt des vereinbarten Schiffes ein vergleichbares, anderes Schiff einsetzen, soweit dies für den Kunden nach den Umständen des Einzelfalls nicht unzumutbar ist. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz entsteht dadurch nicht.
Sollte aus den in Satz 1 genannten Gründen die Durchführung oder Fortsetzung einer Charterfahrt auf der vereinbarten Route nicht möglich sein, so kann die Fahrtroute geändert werden, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Falls eine Routenänderung während einer laufenden Charterfahrt nicht möglich ist, darf die Fahrt abgebrochen werden. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz entsteht dadurch nicht.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Charter und die weiteren in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise zu zahlen. Das gilt auch für die Inanspruchnahme von Leistungen durch die Charterteilnehmer, die der Kunde im Rahmen seiner Charter mit an Bord nimmt. Er haftet für die Bezahlung sämtlicher von den Charterteilnehmern in Anspruch genommenen Leistungen sowie für die von diesen verursachten Kosten. Dies gilt auch für die von ihm veranlassten Auslagen an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
4. Der im Chartervertrag genannte Preis beinhaltet die im Chartervertrag genannten Leistungen einschließlich der für den Betrieb des Schiffes erforderlichen Aufwendungen sowie anfallender Hafen-, Kanal- und Schleusengebühren, soweit diese auf den Hamburger Hafen entfallen sowie der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Die Rechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart ist – innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar, spätestens jedoch 14 Tage vor Fahrtantritt.
6. Bei Zahlungsverzug ist Elbe Events berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9% über dem Basiszinssatz oder bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5,00 € zu

erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde.
7. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Kunden nur gestattet, soweit sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

8. Werden nach Vertragsunterzeichnung Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, so ist Elbe Events berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung die vereinbarten Leistungen zur Verfügung zu stellen.
Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen insbesondere, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wurde oder wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Ferner bestehen Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden auch dann, wenn aus anderen Vertragsbeziehungen mit der Reederei Zahlungsrückstände bestehen.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er die vereinbarten Leistungen aus anderem von Elbe Events nicht zu vertretendem Grund nicht ab, behält Elbe Events den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

Der Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die Elbe Events aus einer durch den Rücktritt ermöglichten anderweitigen Vermietung oder Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt oder ohne weiteres hätte erlangen können, wird angerechnet.

Sofern nicht der Kunde eine höhere Ersparnis oder Elbe Events eine niedrigere Ersparnis nachweist, bleibt folgende Vergütung zu zahlen:

bis zum 28. Tag vor Leistungsbeginn: 10% der Auftragssumme

vom 27. – 14. Tag vor Leistungsbeginn: 50% der Auftragssumme

vom 13. – 2. Tag vor Leistungsbeginn: 80% der Auftragssumme

Später oder gar nicht: 100% der Auftragssumme

§ 5 Rücktritt durch Elbe Events
1. Wird eine vereinbarte Zahlung zum vereinbarten Fälligkeitstermin nicht geleistet, so ist Elbe Events zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Elbe Events hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen; auf § 3 Nr. 8 dieser AGB wird verwiesen.
3. Ferner ist Elbe Events berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere von der Reederei nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen,
• Charterfahrten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden,
• wenn bei Charterfahrten einem Fremdcatering nicht zugestimmt wurde

§ 6 Änderung der Charterzeit
Sofern sich die Anfangs- oder Endzeiten der Charterfahrt ohne Verschulden von Elbe Events verschieben, kann für die zusätzliche Leistungsbereitschaft ein angemessener Betrag in Rechnung gestellt werden. Der Kunde hat kein Recht, die Änderung der Charterzeit einseitig festzulegen.
Für den Ein- und Ausstieg der Gäste sind bei Fahrgastschiffen jeweils 30 Minuten und bei Barkassen jeweils 15 Minuten ergänzend zur vereinbarten Charterzeit im vereinbarten Charterpreis enthalten. Darüber hinaus vom Kunden in Anspruch genommene Zeiten z.B. für Aufrüsten und Entladen werden zu dem vereinbarten Stundensatz gesondert in Rechnung gestellt.

§ 7 Haftung seitens Elbe Events
1.Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Elbe Events, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.

Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Elbe Events die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ferner ausgenommen sind sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertragstypischer Pflichten von Elbe Events beruhen.

Der Haftungshöchstbetrag für Ansprüche wegen der Tötung oder Verletzung von Personen, die aufgrund dieses Vertrages mit dem Schiff befördert worden sind, bestimmt sich nach § 5 k Absatz 2 Binnenschifffahrtsgesetz. Es gelten die dortig festgelegten Höchstgrenzen. Die Beschränkung auf den Höchstbetrag findet keine Anwendung, sofern der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die von Elbe Events selbst in der Absicht, einen solchen Schaden herbeizuführen, oder leichtfertig in dem Bewusstsein begangen wurde, dass ein solcher Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Mitarbeiter von Elbe Events auftreten, wird Elbe Events bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Elbe Events rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Störungen oder Mängel müssen vom Kunden unmittelbar bei der Charter zur Prüfung gemeldet werden.

2. Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern bzw. den Begleitpersonen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord und auf den Steg- anlagen nicht gefährdet ist.

§ 8 Dekoration
1. Das Aufstellen und Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch Elbe Events nicht gestattet. Sofern Elbe Events dies gestattet, muss sämtliches Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Elbe Events übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt durch die Aufstellung und das Anbringen von Dekorationsmaterialien oder für Beschädigung oder Verlust der Dekorationsmaterialien.

§ 9 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte (persönliche) Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden auf dem Schiff. Elbe Events übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch Elbe Events. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 3 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung.
2. Zurückgebliebene Gegenstände sind vom Fahrgast bei Elbe Events abzuholen. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält Elbe Events sich nach Ablauf von drei Monaten vor, eine Vernichtung vorzunehmen.
3. Fundsachen sind sofort bei der Schiffsbesatzung zur Weiterleitung an Elbe Events abzugeben.

§ 10 Behördliche Erlaubnisse und GEMA-Meldung
1. Etwaige für die Charterfahrt notwendige behördliche Erlaubnisse, Auflagen und Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
2. Musik und Tanz an Bord müssen vom Kunden bei der GEMA rechtzeitig vor Fahrtantritt angemeldet werden. Dem Kunden obliegt die Zahlung der GEMA-Gebühren.
3. Der Kunde stellt Elbe Events im Falle von Lärm- und Umweltbeeinträchtigungen von Ansprüchen Dritter, auch öffentlichen Dienststellen und Behörden frei.

§ 11 Haftung des Kunden für Schäden
Der Kunde haftet für alle Schäden am Schiff, an Einrichtung, Inventar und Steganlagen etc., die durch Charterteilnehmer, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder durch ihn selbst verursacht werden.

§ 12 Bewirtung auf Barkassen
1. Gastronomische Leistungen sind in dem vereinbarten Charterpreis nicht enthalten, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
2. Sofern der Kunde gastronomische Leistungen wünscht, kann er hiermit Elbe Events beauftragen.

3. Für gastronomische Leistungen übernimmt Elbe Events keinerlei Haftung, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Chartervertrages sind.
4. Sofern das Catering nicht durch den gastronomischen Partner von Elbe Events erfolgt, ist Elbe Events berechtigt, ein Korkgeld i.H.v. 150,00 € zu berechnen. Elbe Events verlangt zudem eine Selbstversorgerkaution i.H.v. 500,00 €. Die Kaution wird, wenn das Schiff in dem Zustand indem es betreten wird zurückgegeben wurde von Elbe Events erstattet. Für die Kaution wird keine MwSt. berechnet.

5. Bei Selbstversorgung ist das Schiff in dem Zustand zu hinterlassen, wie es betreten wurde. Mitgebrachte Gegenstände (auch der Müll) ist rückstandslos zu entfernen. Das Schiff muss „Besenrein“ zurück gegeben werden. Bei starker Verschmutzung des Bodens, ist der Boden zu wischen.
6. Sollten den unter §12 Nr.5. auferlegten Bedingungen nicht vollumfänglich nachgekommen werden ist Elbe Events berechtigt, eine Reinigungspauschale i.H.v. 250,00 zzgl. MwSt. zu berechnen.

§ 13 Bewirtung auf Fahrgastschiffen
1. Gastronomische Leistungen sind in dem vereinbarten Charterpreis nicht enthalten, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
2. Bei Charterfahrten auf Fahrgastschiffen ist grundsätzlich eine Cateringvereinbarung mit dem gastronomischen Pächter des Schiffes abzuschließen.
3. Dem Kunden ist es ohne ausdrückliche Zustimmung von Elbe Events nicht gestattet, gastronomische Leistungen auf dem Schiff selbst zu erbringen oder durch Dritte erbringen zu lassen.
4. Elbe Events haftet nicht für Leistungen der Bordgastronomie, es sei denn, diese ist im Ausnahmefall Bestandteil des Chartervertrages.

§ 14 Sonstige Beförderungsbedingungen
1. Sperrige Gepäckstücke können nur, soweit Platz vorhanden ist, befördert werden. Nicht transportiert werden feuergefährliche, explosive, ätzende sowie übel riechende Stoffe.
2. Rollstühle und Kinderwagen können nur in begrenzter Anzahl oder nach Absprache an Bord genommen werden.
3. Die Mitnahme von Hunden oder sonstigen Tieren bedarf der Zustimmung durch Elbe Events.
4. Elbe Events behält sich vor, stark alkoholisierte bzw. unter Drogen stehende Personen oder Gruppen mit überwiegend stark alkoholisierten bzw. unter Drogen stehenden Personen von der Fahrt auszuschließen oder vom Schiff zu verweisen. Das gleiche gilt für Personen oder Personengruppen, die durch ihr Verhalten eine Gefahr für die Sicherheit darstellen.

§ 15 Gerichtsstand, Rechtswahl, Schlussbestimmungen
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Elbe Events.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von Elbe Events. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzungen des § 38 II ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.